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  • Gently__

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Re: Nein, 1990 hatten wir die Wahl zwischen Freiheit oder Sozialismus ...

st.sch. schrieb am 07.11.2016 10:57:

Du kannst das so sehen. Jeder hat ein Recht auf seine Meinung

Ja, aber darum geht es hier aber garnicht, sondern um den feinen Unterschied das in einem bürgerlichen Rechtsstaat keine Volksmasse (egal wie man sie benennt) allein aufgrund ihrer Masse mehr Rechte hat wie der Einzelne.

Ja, aber hier im Falle des Art 146 GG braucht es eine Mehrheit "das Volk", dass sich eine neue Verfassung gibt. Solange das nicht eintritt (z.B. wäre eine Beitritt Westdeutschlands zur DDR so ein Fall gewesen) gilt die bestehende Verfassung.
Das hat nichts mit Deinen individuellen Freiheitsrechten zu tun.

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