st.sch. schrieb am 07.11.2016 11:22:
Ja, aber hier im Falle des Art 146 GG braucht es eine Mehrheit "das Volk", dass sich eine neue Verfassung gibt.
SELBSTVERSTÄNDLICH.
Ich stimme dieser absoluten Selbstverständlichkeit nun bereits zum dritten Male zu! Du solltest das ENDLICH zur Kenntnis nehmen!Das hat nichts mit Deinen individuellen Freiheitsrechten zu tun.
Natürlich nicht denn es ist ein VÖLLIG anderes Thema!
Dann ist es ja schön, wenn wir einer Meinung sind! :)