Ingeneur schrieb am 21.08.2024 02:56:
DrM schrieb am 21.08.2024 02:25:
Ingeneur schrieb am 20.08.2024 22:13:
DrM schrieb am 20.08.2024 21:34:
Ingeneur schrieb am 20.08.2024 21:08:
DrM schrieb am 20.08.2024 20:30:
Cosmic Redshift schrieb am 20.08.2024 19:38:
Als ich den Kriegsdienst verweigerte, war die Vorbereitung eines Angriffskriegs noch verboten und es gab dafür mindestens 10 Jahre bis lebenslänglich.
Ist immer noch!
https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__13.htmlWarum gab es dann eigentlich keine Gerichtliche aufarbeitung des Angriffes in Afghanistan? Oder war das Ungeplant?
Nicht ganz unumstritten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Resolution_1368_des_UN-Sicherheitsrates
Da steht aber garnichts von Afghanistan. Die afghanische Regierung wurde von der USA Administration aufgefordert O B Laden auszuliefern, hatten aber vergessen einen Internationalen Haftbefehl auszustellen.
Es gab mehrere internationale Haftbefehle.
U.a. Nummer 1998/20232 und Nummer 1998/127288Du hast natürlich recht, das Meine Aussage im Deteil nicht richtig ist. Aber ...
Beide Haftbefehle tragen die Jahreszahl 1998 und haben daher nichts mit den Angriffen auf die Twin Tower 2001 zu tun (Was ja von der USA als Grundlage für diese "Sebstverteidigung" angeführt wurde). Selbst wenn dem so Gewesen wãre, ist nicht bekannt of die afghanischen Behörden zugriff auf O B Laden hatten. Auch falls dem so gewesen wäre, rechtfertig das in keiner Weise einen militãrischen Angriff. Oder sollen wir jetzt Polen in Schut und Asche legen weil sie einen gesuchten Terroristen nicht festgesetzt haben?
Die Taliban haben sich jahrelang geweigert, bin Laden auszuliefern. Die UN-Resolution 1267 vom 15. Oktober 1999 forderte, dass „die Taliban Osama bin Laden ohne weitere Verzögerung an die zuständigen Behörden eines Landes übergeben, in dem gegen ihn Anklage erhoben worden ist“.