Alles eine Frage der Gestaltung der Regeln.
Wenn ein Kandidat stirbt oder für unmündig erklärt wird, da brauchen wir nicht drüber zu reden.
Andernfalls müsste er eigentlich erst von seinen Wählern legitimiert werden , dass er zurück treten darf. Da das nicht praktikabel ist, wer A sagt muss auch B sagen.
Bei Kampfabstimmungen drei Kämpfer zuzulassen ist von Haus aus verrückt.
Am Besten wie beim Boxen. Wer KO geht ist draußen.
Für die Wahl von Volksvertretern ist die Prozentuale Version ohnehin am gerechtesten. Da fallen am wenigsten Stimmen unter den Tisch.
Wie bei uns, mit 5% Hürde.