Aneri_2021 schrieb am 28.07.2024 20:13:
Pearphidae schrieb am 28.07.2024 16:18:
Piff schrieb am 28.07.2024 15:53:
... und behandelt Sanktionen als ein selbstverständliches Mittel der Politik. Sie sind völkerrechtlich illegal, da nicht von der UN gebilligt.
Völkerrechtlich ist es irrelevant, von wem Sanktionen erlassen werden:
"Der Begriff der Wirtschaftssanktion ist im Völker- und Europarecht nicht eindeutig geklärt und erfasst ausschließlich Maßnahmen im Bereich der Außenwirtschaftsbeziehungen. Die Wirtschaftssanktion ist eine Maßnahme, die als Reaktion auf nachteiliges Verhalten eines anderen Völkerrechtssubjektes erfolgt. Im Bereich des Außenhandels kann dem Völkerrecht kein allgemeines Diskriminierungsverbot entnommen werden. Wirtschaftssanktionen verstoßen auch nicht gegen die Pflicht zu internationaler Zusammenarbeit aus Art. 56 UN-Charta, denn mit der Wirtschaftssanktion soll regelmäßig die Beilegung eines Konflikts bewirkt und die Grundlage für eine spätere internationale Zusammenarbeit geschaffen werden."
https://de.wikipedia.org/wiki/WirtschaftssanktionenNa ja, er hat nur falsch formuliert. Auch hätte ich nicht es "völkerrechtlich irrelevant" (unerheblich, unbedeutend) nennen. Sanktionen können von UNO beschlossen werden, wenn es aber von einzelnem Land/Bündnis beschlossen wird, reguliert es nicht. Völkerrecht ist schwerfällig, er reagiert stark verzögert auf die Weltvorkommnisse. So auch in Bezug auf Sanktionen, die nur in letzten Jahrzehnten als selbstverständliches Bestrafungsmittel herauserkorken ist . Ich bin zuversichtlich, dass nach dem totalen Sanktionswahn insbesonderem für Iran, Russland und demnächst erwartbar für China, die eigentlich nicht anders nennen kann als eine Art - wirtschaftliche Art - der Kriegsführung, wird das Thema in künftigen Völkerrecht behandelt.
Was allerdings illegal ist, es ist eigenes Recht extroteritorial anzuwenden. Und diese Tatsache macht die Sanktionen, die auf dritte Lände ausgeweitet werden ILLEGAL und zwar VÖLKERRECHTLICH, da die Souverinität ein wesentliches Begriff in Völkerrecht ist.
Bei solchen "Argumentationen" weiß ich nicht ob ich lachen oder weinen soll ob der Unwissenheit, die sich dabei im vollen Brustton der Überzeugung kund tut:
Völkerrrecht kann nicht schwerfällig sein. Es ist ein Gesetz.
Und das "künftige" ist das Gegenwärtige. Es wird nicht jährlich neu aufgestellt, da es des gemeinsame Nenner jahrhunderte alter moralischer sowie rechtlicher Ansichten der Völker ist. Es mag vielleicht irgendwann einmal Anpassungen geben - bezüglich der Sanktionen jedoch erst, wenn sich die Juristen irgendwann mal vielleicht einig werden sollten.
"eigenes Recht extroteritorial anzuwenden" - Wie kommen Sie darauf? Sanktionen sind der Beschluss eines Landes oder Verbundes mehrer Länder, gewisse Güter nicht mehr an ein Land zu exportieren bzw. daraus zu importieren und wenn die Banken dieser Länder mitmachen, können auch Sanktionen auf die Banken des sanktionierten Landes verhängt werden. Je mehr Länder mitmachen, desto wirksamer sind die Sanktionen.
Es wäre schön, wenn die Leute, die hier Beiträge veröffentlichen, sich an Fakten halten würden und nicht irgend welches selbst zusammen gereimtes Zeug als Tatsachen zu verkaufen versuchen würden.