Pearphidae schrieb am 28.07.2024 21:44:
... und der Text von der UN-Seite lediglich regelt, WER innerhalb der UN für UN-Sanktionen zuständig ist - womit jedoch Sanktionen von anderen Organisationen/Ländern in keinster Weise ausgeschlossen werden.
Richtig, aber nicht vollständig, weil der wesentlicher Fakt für unsere Auseinandersetzung von dir ausgeblendet ist (/ich werde jetzt nicht dir es als "wissentlich" vorwerfen, wie du übrigens gern tust :( ).
...verfügt nur der UN-Sicherheitsrat über ein Mandat der internationalen Gemeinschaft zur Verhängung von Sanktionen (Artikel 41), die von allen UN-Mitgliedstaaten befolgt werden müssen (Artikel 2 Absatz 2).
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.07.2024 17:08).