jfmprof schrieb am 05.09.2022 15:56:
:-D Deine Argumentation ergibt keinen Sinn... auf der einen Seite argumentierst Du mit Prügelstrafe mit klar kontrollierbaren Regeln und auf der anderen Seite argumentierst Du mit einem krassen Ausnahmefall von Gewalt im Strafvollzug.
Der tödliche Ausgang im Fall Hermann H war in der Tat ein (wenn auch nicht gerade extrem seltener) Ausnahmefall. Aber das Gewaltniveau ist im bundesdeutschen Strafvollzug offenbar auch im Normalfall so hoch, daß mir eine wohlregulierte Prügelstrafe als humaner erscheint. Speziell die JVA Siegburg war anscheinend auch vorher berüchtigt. Aber weil das Phänomen so gewöhnlich ist, hat es vor dem tödlichen Fall kein besonderes Aufsehen verursacht.
Ich würde dann einfach mal behaupten, dass es dann auch bei de Prügelstrafe zu krassen Exzessen kommen würde und nun?
Das zweifellos. Es kommt ja auch vor, daß Gefangene verhungern oder verdursten. In einer psychiatrischen Anstalt in den USA hat das Personal vor wenigen Jahren einmal einen Insassen für mehrere Minuten unter eine kochend heiße Dusche gesteckt, mit letalem Ausgang. Aber das sind dann halt wirklich Ausnahmen. Das hohe Gewaltniveau im Knast, an unregulierter Gewalt der Insassen untereinander, ist dagegen die Regel, ähnlich wie früher in der glorreichen NVA oder noch heute in vielen Armeen der Welt.
und Du möchtest jetzt den Schulalltag durch geregelte Gewalt ergänzen und hältst das für eine gute Idee?