Helmut Jakoby schrieb am 11.11.2024 13:11:
Recherchieren nach "mündlicher Vertrag" könnte zum nachdenken anregen.
Wo soll man recherchieren? Im BGB?
Und wenn man mündlichen Zusagen unter Zeugen nicht mehr trauen darf, sind schriftliche Verträge auch nichts Wert. Vor welchem Gericht sollen den schriftlich fixierte Zusagen eingeklagt werden?
Staaten schließen untereinander keine mündlichen Verträge.
Im Gegenteil. Es reicht nichtmal aus, wenn ihn die Präsidenten feierlich und vor Zeugen unterschreiben. So ein Vertrag muss anschließend noch vom Parlament ratifiziert werden.