GrenSo schrieb am 11.11.2024 12:50:
Capybara schrieb am 11.11.2024 12:44:
Ein Memorandum ist nicht rechtsverbindlich. Das ist der Unterschied zu einem Vertrag.
Die Aussage, dass die NATO sich nicht ausdehnt bzw. vergrößert ist und war auch nicht rechtsverbindlich gegenüber Russland. Nur wird das hier gerne mal als rechtsverbindlich und Argumentationsgrundlage verwendet, wenn es um die Erweiterung der NATO ins Baltikum und Co. geht.
Natürlich durften die Länder des ehemaligen Ostblocks einen Beitritt zur NATO beantragen. Nur hätte eine absprachetreue Bundesrepublik dann halt ihr Veto einlegen müssen, wie es Merkel ja einmal bei der Ukraine getan hat.