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  • bickerdyke

mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.2001

Momentmal...

Im "Idealfall", wenn etwa abstrakte Immobilienwertminderungen so hoch sind, wie reale Gewinne aus Aktiengeschäften, wird nichts versteuert.

Aber in dem Fall wird unterm Strich ja auch kein Gewinn gemacht.der versteuert werden könnte. Das Gesamtvermögen ändert sich nicht. Von daher sehe ich erstmal keine einseitige Bevorzugung. Das wäre nur der Fall wenn entweder

a) Wertsteigerungen bei Immobilien müssen nicht versteuert werden
b) Immobilien werden zu Preisen über dem eigentlichen Wert gekauft. Dann hätten sie erst nach der Abschreibung den korrekten Wert (aber auch dann ist der überhöhte Anteil des Verkaufspreises weg)
c) es ist politisch gewünscht Gewinne und Verluste aus Immobilienbesitz anders zu besteuern um z.B. Spekulation mit Wohnungsraum einzudämmen.

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