bickerdyke schrieb am 17.04.2020 14:42:
Im "Idealfall", wenn etwa abstrakte Immobilienwertminderungen so hoch sind, wie reale Gewinne aus Aktiengeschäften, wird nichts versteuert.
Aber in dem Fall wird unterm Strich ja auch kein Gewinn gemacht.der versteuert werden könnte. Das Gesamtvermögen ändert sich nicht. Von daher sehe ich erstmal keine einseitige Bevorzugung.
Ich glaube das Schlüsselwort ist "abstrakt". Derartige Konstruktionen verleiten massiv dazu unredliche Geschäfte zu machen um Steuern zu vermeiden.
Beispiel:
>Verkaufe ein Haus an einen armen Schlucker der es sich nie und nimmer leisten kann (so millionfach passiert vor der letzten Krise).
>Wenn die Blase platzt und der Schlucker Pleite geht streiche die Nominalsumme zu dem die Immobilie verkauft wurde (Verkaufspreis kann Fantasiezahl sein dank Blasenspekulation) als Steuererleichterung ein
Das wäre nur der Fall wenn entweder
a) Wertsteigerungen bei Immobilien müssen nicht versteuert werden
b) Immobilien werden zu Preisen über dem eigentlichen Wert gekauft. Dann hätten sie erst nach der Abschreibung den korrekten Wert (aber auch dann ist der überhöhte Anteil des Verkaufspreises weg)
c) es ist politisch gewünscht Gewinne und Verluste aus Immobilienbesitz anders zu besteuern um z.B. Spekulation mit Wohnungsraum einzudämmen.
ad a) Müssen Sie wahrscheinlich nur beim Verkauf.
ad b) Siehe oben.
ad c) Sollte eigentlich so sein oder? Spekulation am Wohnungsraum hilft keinem.