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  • DcPS

mehr als 1000 Beiträge seit 19.02.2018

Man kann Gesetze ändern und damit "existenzielle Suizude" verringern

Auch hierzulande kommt es immer wieder vor, dass sich Menschen nach oder während einer Zwangsräumung aus Verzweiflung selbst töten, was allerdings bisher die Gerichte nicht dazu bewogen hat, von der äußerst großzügigen Vergabe von Räumungstiteln Abstand zu nehmen.

Warum auch? Dann wird ja kein anderweitig billigerer Wohnraum mehr gebraucht, schließlich fehlen 700.000 Wohnungen. Und obdachlos wir der sich Tötende auch nicht - die Statistik stimmt, Rente wird gespart und Sozialleistungen. Ganz Marjtwurrschaftlich, dueses Vorgehen, nur ob das menschlich und im Nanen des Vokkes feschieht, ist fraglich. Eher im Namen des Geldes, das als Kapital anderen weggenommen wurde, um eigentlich der Gesellschaft und nicht nur dem Individuum zugute zu kommen.
Aber eer Geld hat, kauft sich Lobyisten, errichtet Stiftungen, und die handeln dann im Interesse ihrer Geldgeber.und wirken auf Gesetze hin, die nicht in Volkes Wilken sind.

Die Richter müssen sich aber an Gesetze halten, leider. Kein Erneseensspielraum, obwohl sie manchmal anderes als Mensch wollen. Zu sagen trauen sich das nur Wenige.
Parteien sind auch keine Volksparteien, auch wenn sie, wie die AfD, nur so tun. Sie vertreten ausschließlich Mitgluederintereseen, und wer vermag sich alsämerer Mebsch die Kisten zu leisten, die eine Parteimitgliedschaft mit sich bringt, und sei es ei Gsstdtätrenbesuch zur Mitgliederversammkung, ein Bier dort fehlt woanders Dringenderem.

Auch wenn es die Statistik drückt, nach UN-Virgaben die Möglichkeiten zum Suizid in der Öffentkichjeit eingeschränkt wurden: jenseits davon interessiert das nur statistisch. Wen kümnern schon Wihnungslise - die wollen das ja - lautet die offizielle Erklärung.
Kkar, wenn nan die fragt, die länger obdachlos sind, die haben sich anfepaßt und resigniert. Die das vermieden Habenden kann man ja nicht fragen.
Meiner Meinung nach müssten Gesetzesauswirkungen bedacht werden - Räumung nur, wenn eine zumutbare und bezahlbare andere Wohnung im Bereich der alten zur Verfügung steht. Das Eigentunsrecht darf da nicht zu sozialen Zwangslagen von Menschen führen.
Eigentium verpflichtet - laut Grundgesetz. Dann bitte auch umsetzen: Mieten dient nicht der übermäßigen Gewinnerzielung, auch bei Mietunternehmen nicht (Gewinnbegrenzung durch Steuer wie bei privaten Vermietern progressiv nach Einzelmietgewinn).
Mißbrauch von Räumungen wie wegen vorgeblichen Eigenbedarfs, um mittelfristig teuer zu verkaufen oder teurer zu vermieten, muß mit obligaten Freiheitsstrafen geahndet werden, neben dem Objekt- und Gewinneinzug. Übermäßige Mietgewinne müssen separat und progressiv versteuert werden, Im Rahmen dieser Steuer kann es bei sinnvollen Werterhaltungsmaßnahmen begrenzten Steuerrückfluß geben (der Betrag senkt die Progression bis zur Höhe der gezahlten Steuer der letzten 10 Jahre und wirkt damit wie eine Rücklage, allerdings nur für äquivalente und angepaßte Aufwände).

Man kann etwas tun, wenn man sinnvollerweise Verarmung nicht zuläßt - aber das ist allen Parteuen egal (dann mal ruhig in die Parteiprogramme reinschauen: es geht immer um Geld für die, die schon viel haben). Man denke nur an die Erbregeln, im römischennReich war nan erst mit drei Kjndern erbberechtigt - wenn es heute zwei währen, die nachfolgen (Kinder + Enkel des Erbnehmers), dann wäre es besser gelöst, wenn das erbe nach den Begünstigren insgesamt aufgeteilt wird (Summe von Erbnehmer und Kinder und deren Kinder als Wichtungsanteil aller berechtigten Erbnehmer (zwei Nachfolfer, also Gewicht mindestens drei). Dann werden zumindest Kinderreiche nicht besonders benachteiligt - wie das die Rente heute macht.

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