Nur der guten Ordnung halber:
"Weil Deutschland Israel politisch und militärisch unterstützt und UNRWA-Gelder gesperrt hat, hat Nicaragua die Bundesrepublik vor dem Internationalen Gerichtshof verklagt. Der Vorwurf: Begünstigung zum Völkermord."
https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/nicaragua-klage-deutschland-100.html
Es geht um den IGH, nicht um den Strafgerichtshof. Falls der IGH Beteiligung/Begünstigung am/des Völkermord/es bejaht, so folgt daraus strafrechtlich erst mal nichts.
Der IGH hatte z.B. 1986 entschieden, dass die USA durch die Ausbildung, Bewaffnung, , Finanzierung und Versorgung der Contra-Kräfte gegen die Republik Nicaragua gehandelt und damit gegen ihre Verpflichtung aus dem Völkergewohnheitsrecht verstoßen haben, sich nicht in die Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen. Außerdem wurde festgestellt, daß die USA widerrechtlich ohne Warnung für die Schifffahrt Häfen vermint und dadurch Personen- und Sachschäden verursacht hätten, für die Entschädigungen zu zahlen seien.
Darauf wartet man in Nicaragua heute noch.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.03.2024 11:08).