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  • Subzero

mehr als 1000 Beiträge seit 06.06.2000

Re: Auch "versehentlich Erschossene" und Waffenunfälle gäbs ohne Waffen nicht

Frank_Drebbin schrieb am 31.12.2019 17:25:

BTW: "Homicide" ist garantiert nicht das englische Wort für Verkehrsunfall

Verkehrsunfälle fallen strafrechtlich dort teilweise (bei DUI zB) auch unter homicide (vehicular homicide heißt das dann). Anders als in D braucht man bei den Angelsachsen für homicide/manslaughter keinen Tötungsvorsatz, es reicht wenn jemand bei der Strattat stirbt.

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