Frank_Drebbin schrieb am 31.12.2019 17:25:
BTW: "Homicide" ist garantiert nicht das englische Wort für Verkehrsunfall
Verkehrsunfälle fallen strafrechtlich dort teilweise (bei DUI zB) auch unter homicide (vehicular homicide heißt das dann). Anders als in D braucht man bei den Angelsachsen für homicide/manslaughter keinen Tötungsvorsatz, es reicht wenn jemand bei der Strattat stirbt.