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Das mit der Zweidrittelmehrheit ist doch bereits der Fall

robbypeer schrieb am 11.07.2022 11:56:

Interessanter Vorschlag. Allerdings sollte analysiert werden, ob geschlossen
Wahlen durch nur eine Berufgruppe nicht zu noch mehr Klüngelei, Korruption und Förderung von Lobbyisten führen.

Schlimmer als bei der Wahl nach Parteibuch kann es kaum werden.

Vielleicht sollten oberste Richter, durch Volksabstimmungen bestätigt werden und/oder von einer Zweidrittel Mehrheit im Bundestag.

Das mit der Zweidrittelmehrheit ist doch zumindest bei deutschen Verfassungsrichtern bereits der Fall.

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