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Re: Richtig, aber das fordert außer PETA auch niemand

w-j-s schrieb am 11.07.2022 19:06:

Deine Definition von Mensch ist etwas eingeengt.

Ich würde eher sagen, dass eine Definition von Mensch, die eine befruchtete Eizelle mit einer erwachsenen Frau rechtlich gleichstellt, etwas überdehnt ist.

Ein Frühchen im Brutkasten kann auch nicht ohne Maschinen überleben. Das ist ein Intensivpatient mit oft günstiger Prognose.

Ein Brutkasten ist kein Wirtskörper sondern ein technisches Hilfsmittel. Ein Organismus, der im Brutkasten überleben kann, lebt unabhängig von Wirtsorganismen.

Deine Definition von Mensch hat das Problem, dass sie Intensivmedizin und technischen Fortschritt nicht berücksichtigt.

Wenn der technische Fortschritt es zulässt, die Schwangerschaft zu beenden und gleichzeitig den Embryo am Leben zu erhalten, wäre das selbstverständlich auch eine Option. Daraus folgt aber nicht, das ein Embryo in der Frühschwangerschaft oder gar eine befruchtete Eizelle mit einer erwachsenen Frau rechtlich gleichzustellen ist.

Es sollte keine unüberwindbare technische Hürde darstellen, eine Schwangerschaft irgendwann komplett außerhalb des menschlichen Körpers ablaufen zu lassen.

Und was dann?

Dann könnte man die Schwangerschaft abbrechen und den Embryo unabhängig von einem menschlichen Wirtskörper am Leben erhalten.

Du musst außerdem berücksichtigen, dass Religiöse das Menschsein dualistisch sehen: unsterbliche Seele in sterblichem Körper. Ein Dualist wird deine Argumentation ablehnen. Religiöse Auffassungen sind hierzulande besonders geschützt, selbst wenn für sie nicht nur keine Evidenz vorliegt, sondern auch, wenn jedwede Evidenz dagegen spricht.

Religiöse Vorstellungen stehen aber ganz sicher nicht über dem körperlichen Selbstbestimmungsrecht mündiger Individuen.

Es ist überdies so, dass Evidenz zur Beurteilung eines Sachverhalts irrelevant geworden ist. Entscheidend ist nur, wie jemand sich fühlt.
(Eine reine Feststellung. Ich finde das alles andere als gut, aber es ist so.)

Ich fühle ganz stark dass es unangemessen ist, einen Embryo in der Frühschwangerschaft mit einer erwachsenen Frau rechtlich gleichstellen zu wollen.

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