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  • alterpinguin

mehr als 1000 Beiträge seit 05.12.2002

ok - Du bist also ein Gegner des Rechtsstaatsprinzips?

Koramar schrieb am 5. März 2016 15:52
Re: echt jetzt? Könntest Du einmal ausführen ob Du das wirklich so
meinst?
> Die Inhaftierung ist der Ausgleich für eine Straftat. Für die ist der
> Inhaftierte selbst verantwortlich, insbesondere auch für den Mangel
> an Gelegenheiten, in Haft zu Geld zu kommen.

> Daher ist es irrelevant, ob er sich in Freiheit befindet oder nicht. 

> Es ist keine Besserstellung gegenüber gesetzestreuen Personen in
> freiheit erforderlich. Was gesetzestreuen Menschen zumutbar ist, ist
> Gesetzesbrechern auch zumutbar.
.
ok - Du bist also ein Gegner des Rechtsstaatsprinzips?

Falls es Dir nicht aufgefallen ist, genau mit Deiner Meinung zur
angeblichen "Besserstellung" lehnst Du den Rechtsstaat ab. Im Übrigen
geht es nicht um Gesetzesbrecher - es geht um Häftlinge. Den
Unterschied kannst Du offenbar auch nicht erkennen. Nur mal so - aus
dem deutschen Feuilletone  - da wird selbst ein Bayern-Hoeneß während
seiner Haft in eine extra Krankenversorgung gebracht und wenn es nach
Dir geht, dann hätte der wohl ohne auskommen müssen?
Noch mal, falls Du es immer noch nicht erkennen kannst: Für einen
Rechtsstaat ist es ein Unterschied ob eine Person inhaftiert ist oder
nicht und das beinhaltet dann auch eine ganz andere Sorgfaltspflicht.
Ein "Rechtsstaat", der darauf pfeift ist kein Rechtsstaat.

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