Die Inhaftierung ist der Ausgleich für eine Straftat. Für die ist der
Inhaftierte selbst verantwortlich, insbesondere auch für den Mangel
an Gelegenheiten, in Haft zu Geld zu kommen.
Daher ist es irrelevant, ob er sich in Freiheit befindet oder nicht.
Es ist keine Besserstellung gegenüber gesetzestreuen Personen in
freiheit erforderlich. Was gesetzestreuen Menschen zumutbar ist, ist
Gesetzesbrechern auch zumutbar.
Inhaftierte selbst verantwortlich, insbesondere auch für den Mangel
an Gelegenheiten, in Haft zu Geld zu kommen.
Daher ist es irrelevant, ob er sich in Freiheit befindet oder nicht.
Es ist keine Besserstellung gegenüber gesetzestreuen Personen in
freiheit erforderlich. Was gesetzestreuen Menschen zumutbar ist, ist
Gesetzesbrechern auch zumutbar.