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  • Koramar

633 Beiträge seit 26.02.2016

Re: echt jetzt? Könntest Du einmal ausführen ob Du das wirklich so meinst?

Die Inhaftierung ist der Ausgleich für eine Straftat. Für die ist der
Inhaftierte selbst verantwortlich, insbesondere auch für den Mangel
an Gelegenheiten, in Haft zu Geld zu kommen.

Daher ist es irrelevant, ob er sich in Freiheit befindet oder nicht. 

Es ist keine Besserstellung gegenüber gesetzestreuen Personen in
freiheit erforderlich. Was gesetzestreuen Menschen zumutbar ist, ist
Gesetzesbrechern auch zumutbar.

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