Häftlinge sind eine Teilmenge der Gesetzesbrecher.
Der Vorwurf der Ablehnung des Rechtsstaates ist ein Strohmann, d.h.
du unterstellst etwas, was gar nicht gesagt und gemeint wurde, um es
danach vorzuwerfen.
> Falls es Dir nicht aufgefallen ist, genau mit Deiner Meinung zur
> angeblichen "Besserstellung" lehnst Du den Rechtsstaat ab.
Nein.
Das Problem ist nicht, dass die Häftlinge ihre Ansprüche mangels
Rechtsstaat nicht durchsetzen können, das Problem ist vielmehr dass
sie gar keine Ansprüche haben. Durch die Inhaftierung erwerben sie
gegenüber Menschen in Freiheit keine Privilegien.
> Nur mal so - aus dem deutschen Feuilletone - da wird selbst ein
> Bayern-Hoeneß während seiner Haft in eine extra
> Krankenversorgung gebracht und wenn es nach
> Dir geht, dann hätte der wohl ohne auskommen müssen?
Da bei uns auch gesetzestreue Menschen in Freiheit ähnlich versorgt
werden, ist das keine Besserstellung. In Amerika ist das anders, da
hat niemand Anspruch auf kostenlose medizinische Luxusversorgung.
> Für einen Rechtsstaat ist es ein Unterschied ob eine Person inhaftiert
> ist oder nicht und das beinhaltet dann auch eine ganz andere
> Sorgfaltspflicht.
Die Sorgfaltspflicht umfasst lediglich, die Gefangenen mit den
Menschen in Freiheit gleich medizinisch zu versorgen. Nicht mehr.
Damit wird der Rechtsstaat problemlos eingehalten.
Der Vorwurf der Ablehnung des Rechtsstaates ist ein Strohmann, d.h.
du unterstellst etwas, was gar nicht gesagt und gemeint wurde, um es
danach vorzuwerfen.
> Falls es Dir nicht aufgefallen ist, genau mit Deiner Meinung zur
> angeblichen "Besserstellung" lehnst Du den Rechtsstaat ab.
Nein.
Das Problem ist nicht, dass die Häftlinge ihre Ansprüche mangels
Rechtsstaat nicht durchsetzen können, das Problem ist vielmehr dass
sie gar keine Ansprüche haben. Durch die Inhaftierung erwerben sie
gegenüber Menschen in Freiheit keine Privilegien.
> Nur mal so - aus dem deutschen Feuilletone - da wird selbst ein
> Bayern-Hoeneß während seiner Haft in eine extra
> Krankenversorgung gebracht und wenn es nach
> Dir geht, dann hätte der wohl ohne auskommen müssen?
Da bei uns auch gesetzestreue Menschen in Freiheit ähnlich versorgt
werden, ist das keine Besserstellung. In Amerika ist das anders, da
hat niemand Anspruch auf kostenlose medizinische Luxusversorgung.
> Für einen Rechtsstaat ist es ein Unterschied ob eine Person inhaftiert
> ist oder nicht und das beinhaltet dann auch eine ganz andere
> Sorgfaltspflicht.
Die Sorgfaltspflicht umfasst lediglich, die Gefangenen mit den
Menschen in Freiheit gleich medizinisch zu versorgen. Nicht mehr.
Damit wird der Rechtsstaat problemlos eingehalten.