Koramar schrieb am 5. März 2016 11:22
Re: das ist, mal zurückhaltend formuliert, grundsätzlich falsch!
> Der Staat hat aber keine Verpflichtung, die Inhaftierten besser zu
> stellen, als vergleichbare gesetzestreue Bürger in Freiheit.
>
> Insbesondere darf kein Anreiz existieren, sich in Haft zu begeben, um
> dort eine medizinische Behandlung zu erhalten, die man in Freiheit
> nicht erhalten würde.
.
echt jetzt? Könntest Du einmal ausführen ob Du das wirklich so
meinst?
Und Du darfst gerne die deutschen Verhältnisse einmal heranziehen.
Entweder kennst Du selbst diese nicht oder Du hast grundsätzlich
etwas nicht verstanden, was den Unterschied zwischen Inhaftierung und
Freiheit bedeutet.
Re: das ist, mal zurückhaltend formuliert, grundsätzlich falsch!
> Der Staat hat aber keine Verpflichtung, die Inhaftierten besser zu
> stellen, als vergleichbare gesetzestreue Bürger in Freiheit.
>
> Insbesondere darf kein Anreiz existieren, sich in Haft zu begeben, um
> dort eine medizinische Behandlung zu erhalten, die man in Freiheit
> nicht erhalten würde.
.
echt jetzt? Könntest Du einmal ausführen ob Du das wirklich so
meinst?
Und Du darfst gerne die deutschen Verhältnisse einmal heranziehen.
Entweder kennst Du selbst diese nicht oder Du hast grundsätzlich
etwas nicht verstanden, was den Unterschied zwischen Inhaftierung und
Freiheit bedeutet.