Es ist nicht möglich gegen die GG Artikel mit Ewigkeitsgarantie zu agieren. Ich mache das an einem Beispiel klar:
Nicht jeder, der in diesem Land wohnt, darf z.B. nicht zur Bundestagswahl gehen. Das verstößt gegen Artikel 20 Abs. 2:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Artikel 20 hat Ewigkeitsgarantie, kann also nicht mit einer 2/3 Mehrheit geändert werden.
Das GG verbiete eigentlich einen Angriffskrieg gemäß Artikel 26:
"(1) 1Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. 2Sie sind unter Strafe zu stellen."
Trotzdem hat es die Grünen und die SPD nicht gekümmert, als sie den ersten Angriffskrieg unter Deutscher Beteiligung seit dem 2. WK gegen Serbien forciert haben. Dort hat Deutschland mit der NATO im Verbund erst einmal die Infrastruktur zerstört. Für diesen Krieg gab es von der Weltgemeinschaft kein Mandat. Die NATO und die Bundeswehr sind als Aggressoren eingedrungen und haben auch Zivilisten und darunter auch Kinder getötet. Dann wurde ein Referendum zur Abspaltung des Kosovo durchgeführt.
Hier ein paar Fakten
https://de.wikipedia.org/wiki/Kosovokrieg
Lesen Sie das mal nach und fragen dann nochmal wie man Angriffskriege verhindert. Und die Leute von den Grünen und der SPD, der FDP und der CxU rufen jetzt dazu auf die Führung Russlands vor Gericht zu stellen. Das ist sicherlich korrekt, aber man sollte schion mal mit denen anfangen, die das im Kosovokrieg schon gemacht haben und einen Deutschen Pass haben. Die laufen noch frei herum.
Sie haben ein krudes Weltbild.