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  • rosintoma

157 Beiträge seit 16.09.2022

Jeder "Auslandsdeutsche" können sich in das Wahlverzeichnis eintragen

Woher haben Sie diese 10 Jahresfrist? Das ist doch Trollerei.

Das Gesetz sagt:

Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie

entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder

wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Rechtsgrundlagen

Artikel 116 GG
§§ 12, 13 BWG

https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

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