Ja, das ist tatsächlich so. Solange du auf deinem Grundstück bleibst und nicht anfängst, auf deinen Nachbarn zu zielen oder zu schiessen, ist das dein gutes Recht.
Ja, das ist tatsächlich so. Solange du auf deinem Grundstück bleibst und nicht anfängst, auf deinen Nachbarn zu zielen oder zu schiessen, ist das dein gutes Recht.