zu Artikel 5 des NATO-Vertrags ist dessen Artikel 1 eigentlich völlig unbekannt (oder offenbar nur aus Versehen in das Werk geraten?):
"Art. 1 [Grundsatz friedlicher Streitbeilegung]
Die Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, daß der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind. "
Wann stand das jemals im Mitelpunkt des Handelns?
Statt "Alles stillgestanden!" lieber öfters zum Nachsitzen schicken?