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  • katzlbt

622 Beiträge seit 27.01.2008

Re: Reparationen?

Historisch betrachtet wurde der Reparationsanspruch zumindest bis zum Ende des 19. Jahrhunderts als Recht des Siegers verstanden, der sich für seine Kriegskosten schadlos hielt. Auf die Rechtmäßigkeit oder -widrigkeit eines etwaigen Angriffs bzw. weiterer Kriegshandlungen kam es nicht an.

Spieltheoretische Überlegung (Disclaimer: In keiner Weise soll dies ausdrücken dass die besprochenen Szenarien eintreten sollen oder das vom Verfasser dieser Zeilen für gut befunden würde. Dies ist eine Überlegung über eine möglichen zukünftigen Situation ohne beabsichtigte Wertung.):

Ru gewinnt. Was wenn Ru im Friedensvertrag Entschädigung für Nordstream (wird ja von manchen der Ukraine zugerechnet) und oder Schäden durch Verbündete der Ukraine verlangt? Dazu braucht es ja nur die ältere Interpretation von Reparation verwenden und das Völkerrecht (wie viele andere Statten auch) ignorieren. Das würde die Rückzahlung der Gelder für Waffen (Lend-Lease-Act) usw. ja auf Jahre hinaus unmöglich machen. Allerdings wäre dies dann auch wieder ein Eskalationsgrund für die Gegner.

Wann ist die Kunst der Diplomatie verloren gegangen?

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