Die Verjährung gilt für Schulden, die über 30 Jahre lang nicht
eingeklagt werden - nicht für Dauerschulden, die weiterhin bestehen.
Sonst könnte man ja auch Kredite abschließen, die erst in 30 Jahren
fällig werden und dann einfach nicht zahlen.
Bitte frische Deine Kenntnisse im Zivilrecht noch mal auf, bevor Du
weiterhin solchen Unsinn von Dir gibst.
Gruß, Alex
eingeklagt werden - nicht für Dauerschulden, die weiterhin bestehen.
Sonst könnte man ja auch Kredite abschließen, die erst in 30 Jahren
fällig werden und dann einfach nicht zahlen.
Bitte frische Deine Kenntnisse im Zivilrecht noch mal auf, bevor Du
weiterhin solchen Unsinn von Dir gibst.
Gruß, Alex