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  • Stoffelchen

mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2009

Re: Irgendwann muß man einen Schlußstrich ziehen

> Ein Schadensereignis begründet kein Dauerschuldverhältnis. Der Ersatz
> des entstandenen Schadens nach § 823 BGB ist sofort fällig. Die
> Ansprüche verjähren 30 Jahre nach dem schadenauslösenden Ereignis (§
> 199 Abs. 2 BGB).

Jepp.
Für jeden einzelnen Schaden.
Man kann nun drüber spekulieren wie doof man sei, wenn man nicht
ALLES SOFORT und UMFASSEND saniert, selbst wenn das Mrd. kostet ...
was ziemlich asymmetrisch und böse für ein kleines Kaff ist.

Man kann drüber spekulieren, wie weit man erst nach positiver
Kenntnisnahme eines Schadens 30 Jahren Zeit zur Regulierung hat ...
immerhin sind Folgeschäden erst durch den Keim des Schadens
entstanden.

Egal wie ... es ist damals unzureichend entschädigt worden.
Ebenfalls unzureichende Bestandsaufnahme.
Dito Schadensbeseitigung.

Dann simmer schon bei der Politik ... man hat sich auf eine teilweise
Dekontamination "geeinigt". Das ist Enteignung und Schädigung der
Betroffenen.

Siehst du vielleicht anders, aber genau das ist ein Hauptproblem bei
Langfristschäden mit politischer EInflußnahme für einen weniger
solventen Geschädigten.

Endlager lässt grüßen.

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