Prokrastes schrieb am 07.03.2017 08:52:
... dann kommt so etwas dabei heraus.
In einem funktionierenden Rechtsstaat würde dieses Unternehmen wegen offensichtlich krimineller Handlungen Besuch von der Staatsanwaltschaft bekommen.
Ein funktionierender Rechtsstaat würde seine Gesetze aber auch nicht von der Taxi-Lobby schreiben lassen.
> http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/fahrdienst-uber-uberpop-bleibt-in-deutschland-verboten-a-1096768.html
Auszug:
UberPop verstößt in Deutschland gegen das Personenbeförderungsgesetz. Demnach müssen Fahrer unter anderem nachweisen, dass sie gesund sind und die Straßen in ihrer Stadt kennen.
Der Schutz von Monopolen gehört nicht zu den Aufgaben eines Rechtsstaats.
Und es ist widersinnig, es jedem Autofahrer zwar freizustellen, fremde Personen mit seinem Auto zu befördern, aber diese Nachweise von Gesundheit und Ortskunde zu fordern, sobald er dafür Geld nimmt.
Was die Gesundheit angeht, da liegt die Entscheidung beim Fahrgast, der sich ja nicht zu einem evtl. Kranken in's Auto setzen muss.
Und was das Geld angeht... das Taxilied von Fredl Fesl handelt von der "Ortskenntnis" eines Taxifahrers.
> https://www.youtube.com/watch?v=jgRjdxbMtNE
Mit den Navis, die jeder für umme auf sein Smartfon laden kann, hat sich das ohnehin erledigt.
Gruss,
d.