Das will ich sehen, wenn eine entgeltliche Personenbeförderung eine Gefahrerhöhung darstellen, die zur teilweisen oder vollständigen Leistungsfreiheit der Kraftfahrzeugversicherung gemäß § 26 VVG führen kann, dass das nicht genau auf den Haftungsfall für Personenschäden zutreffen soll. Da würde ich ein Urteil abwarten. Das zitierte Urteil gibt schon entsprechende Hinweise, dass die Richter den Versicherungsschutz ablehnen könnten. Zudem, wer einen hohen Schaden hat, weil vielleicht bei einer Rostbeule (die nicht wie Taxis geprüft werden) Probleme auftraten, die zum Unfall führten, will doch nicht ewig unsicher durch die Instanzen ziehen müssen. Da zahl ich lieber ein paar Euronen mehr (zumal bei Uber nicht mal sicher ist, was man am Ende bezahlen muss, weil die Firma ohne Gründe zu nennen, den Fahrpreis plötzlich deutlich anheben kann). Dann weiss ich auch, dass dafür Mwst gezahlt wird, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer... und ich auch vernünftig für den Ernstfall versichert bin. Das alles ist bei Uber nicht der Fall oder unklar.