Sanches schrieb am 02.09.2014 15:36:
Man soll bloß nix mehr machen können ohne dafür auch nur anständig drauf zu zahlen.
Im Gegensatz zu Uber gibt es bei Fahrten über Mitfahrgelegenheiten keine Gewinnerzielungsabsicht. Und genau das ist der entscheidende Unterschied. Der Mitfahrgelegenheitsanbieter macht das nicht gewerblich, der Uber-Fahrer schon.
Gibt es auch in der Fliegerei; Mit der Privatpilotenlizenz jemanden gegen Kostenbeteiligung mitzunehmen ist in Ordnung, Geld damit zu verdienen jedoch nicht.
Oder patentgeschützte Erfindungen in Eigenbauten verwenden ist erlaubt, Geld verdienen damit nicht (Lizenzen mal außenvor).
Im übrigen gibt es auch bei Mitfahrgelegenheiten Fahrer, die Fahrten nur für Mitfahrer anbieten und damit Geld verdienen, da gab es vor einiger Zeit mal einen Bericht drüber im Fernsehen. Diese schwarzen Schafe sollten ebenfalls aussortiert werden - sie können ja gewerblichen Personentransport anmelden, mit allem, was dazugehört.
Luc