Bedenklich an dem Gerichtsurteil finde ich vor allem, dass ein Zitat,
dass ganz offensichtlich als ZITAT GEKENNZEICHNET WAR, nicht zitiert
werden durfte - egal in welchem Medium. Zweitens finde ich
merkwürdig, dass das Gericht aber grundsätzlich den Umfang des Zitats
anerkannte - wenn das aber die Hausarbeit eines Studenten gewesen
wäre, hätte der Professor sicher gefragt, warum denn nicht nur die
relevanten Textstellen angeführt wurden.
Noch was Anderes: selbst (Amateur-)Bühnen, da habe ich doch einige
bittere Erfahrung, haben echte Probleme, wenn sie beispielsweise
Bertolt Brecht oder Stücke wie (Zitat Beginn) "Das Haus in
Montevideo" (Zitat Ende, ;-) ) aufführen wollen. Da sitzen die Erben
manchmal wie die Glucken drauf. Dabei unterstelle ich aber gar nicht
mal finanzielle Interessen, wie es eventuell sogar das Gerichtsurteil
tut, sondern die Erben haben oft eine sehr enge Vorstellung davon,
wer wohl in der Lage wäre, eine qualitativ sehr gute Leistung zu
vollbringen. Also: die Freiheit der Interpretation und Anwendung des
(Lehr-)Stückes soll zurücktreten hinter der "Originalität" der
Inszenierung. Ich glaube daher, im geschilderten Streit hatten die
Erben den Eindruck, Karl Valentin würde diffamiert, wenn man ihn für
trivialen Unterricht benutzte. Schade, falls ich Recht hätte - denn
der Professor wollte doch ein trockenes Thema entstauben, um es den
Studenten nahezubringen. Das hätte dem Komiker Valentin doch sicher
sehr gefallen!!!
Beste Grüße
spaceheart
dass ganz offensichtlich als ZITAT GEKENNZEICHNET WAR, nicht zitiert
werden durfte - egal in welchem Medium. Zweitens finde ich
merkwürdig, dass das Gericht aber grundsätzlich den Umfang des Zitats
anerkannte - wenn das aber die Hausarbeit eines Studenten gewesen
wäre, hätte der Professor sicher gefragt, warum denn nicht nur die
relevanten Textstellen angeführt wurden.
Noch was Anderes: selbst (Amateur-)Bühnen, da habe ich doch einige
bittere Erfahrung, haben echte Probleme, wenn sie beispielsweise
Bertolt Brecht oder Stücke wie (Zitat Beginn) "Das Haus in
Montevideo" (Zitat Ende, ;-) ) aufführen wollen. Da sitzen die Erben
manchmal wie die Glucken drauf. Dabei unterstelle ich aber gar nicht
mal finanzielle Interessen, wie es eventuell sogar das Gerichtsurteil
tut, sondern die Erben haben oft eine sehr enge Vorstellung davon,
wer wohl in der Lage wäre, eine qualitativ sehr gute Leistung zu
vollbringen. Also: die Freiheit der Interpretation und Anwendung des
(Lehr-)Stückes soll zurücktreten hinter der "Originalität" der
Inszenierung. Ich glaube daher, im geschilderten Streit hatten die
Erben den Eindruck, Karl Valentin würde diffamiert, wenn man ihn für
trivialen Unterricht benutzte. Schade, falls ich Recht hätte - denn
der Professor wollte doch ein trockenes Thema entstauben, um es den
Studenten nahezubringen. Das hätte dem Komiker Valentin doch sicher
sehr gefallen!!!
Beste Grüße
spaceheart