> In Deutschland sind seit 1998 und in der EU seit 2004 Tierversuche für
> Kosmetika verboten. Dennoch werden in diesem Bereich weiterhin Tierversuche
> durchgeführt, da Kosmetikhersteller in Drittländer ausweichen können. Die
> EU-Kosmetikrichtlinie (2003/15/EC) sieht vor, dass zweistufig ab 2009 bzw. 2013
> keine in Tierversuchen getesteten Kosmetikprodukte mehr in die EU eingeführt
> werden dürfen. [4] Ein Verzicht auf das Testen von Endprodukten schließt aber
> nicht aus, dass einzelne Inhaltsstoffe getestet werden, zumal die wenigsten
> Inhaltsstoffe von Kosmetika ausschließlich für eine Beimischung zu Kosmetika
> hergestellt werden; viele Inhaltsstoffe unterliegen daher der
> EU-Chemikalienrichtlinie und werden somit weiterhin in Tierversuchen getestet.
> Kosmetika verboten. Dennoch werden in diesem Bereich weiterhin Tierversuche
> durchgeführt, da Kosmetikhersteller in Drittländer ausweichen können. Die
> EU-Kosmetikrichtlinie (2003/15/EC) sieht vor, dass zweistufig ab 2009 bzw. 2013
> keine in Tierversuchen getesteten Kosmetikprodukte mehr in die EU eingeführt
> werden dürfen. [4] Ein Verzicht auf das Testen von Endprodukten schließt aber
> nicht aus, dass einzelne Inhaltsstoffe getestet werden, zumal die wenigsten
> Inhaltsstoffe von Kosmetika ausschließlich für eine Beimischung zu Kosmetika
> hergestellt werden; viele Inhaltsstoffe unterliegen daher der
> EU-Chemikalienrichtlinie und werden somit weiterhin in Tierversuchen getestet.