Exxtreme2 schrieb am 16.04.2017 13:11:
Guthaben auf dem Konto [ist] kein Geld [...].
Stimmt. Für die Bank ist es eine Verbindlchkeit gegenüber dem Kontoinhaber. Da die Bank dem Kontoinhaber aber ein Verfügungsrecht über "sein" Konto eingeräumt hat und er mit diesem Kontostand Schulden tilgen kann, handelt es sich um Geld. Um Buchgeld.
Was aussieht wie Geld ("1000 €"), was Schulden tilgt wie Geld (Überweisung), was seinen Wert behält wie Geld (Kontostand verschwindet nicht einfach), das ist Geld.