mz4 schrieb am 16.04.2017 15:19:
EhNickma schrieb am 16.04.2017 14:47:
mz4 schrieb am 16.04.2017 14:40:
Ein 10-Euro-Schein ist zwar Geld aber keine Schuld, sondern (auch) ein Mittel zur Tilgung von Schulden.
Nur eine besondere Art von Verbindlichkeiten ("Schuld"), nämlich bestimmte Passivposten von Banken, sind Geld dar. Es handelt sich um so genanntes Buchgeld.
Falsch, es ist ein Schuldschein des Staates, deswegen ist er ja auch gesetzliches Zahlungsmittel.
Formal sind die Banknoten als Passivposten bei der Bundesbank (BB) gebucht. Sie stellen aber keine Schuld i.e.S. dar. Es gibt schlicht keinen einforderbaren Tauschgegenstand, den die BB herausrücken müsste, wenn du zu ihr gehst, und die Einlösung der auf der Banknote vermeintlich festgehaltenen Forderung forderst.
Nein, du kannst dein Geld jederzeit ausgeben (Einlösen der Schuld), oder gegen andere Währungen tauschen.
Du bist verpflichtet den Anzunehmen. Alle anderen Zahlungen kannst du ablehnen.
Ich bin nur verpflichtet, Euro anzunehmen, wenn ich eine Forderung auf Euro habe.
Ja, aber es ist gesetzliches Zahlungsmittel. Das heisst, wenn du eine Forderung in Euro hast, musst du Bargeld annehmen, im Zweifel vom Richter.
Und musst Euro Werte anbieten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel#Gesetzliche_Zahlungsmittel
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.04.2017 15:59).