von Braun schrieb am 16.04.2017 16:16:
EhNickma schrieb am 16.04.2017 16:07:
Nein, er hat Guthaben von 10 Euro.
Das Geld ist ein Schuldschein von der EZB an den Inhaber.verstehe ich nicht ...
Wenn ich mir 10 Euro (in Bar) ausleihe, habe ich doch Schulden? Wie kann das dann Guthaben sein?
Du hast einen 10-€-Schein (Guthaben) und eine Rückgabeverpflichtung (Verbindlichkeit).
Aber das ist nicht der Weg, wie der Arbeiter sein Geld bekommt. Der Arbeiter verkauft seine Arbeitskraft und bekommt dafür den 10-€-Schein ohne gleichzeitig eine Verbindlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber aufzubauen.