EhNickma schrieb am 16.04.2017 17:29:
mz4 schrieb am 16.04.2017 17:05:
EhNickma schrieb am 16.04.2017 16:48:
Nein, die EZB muß keine Zinsen zahlen, du hast nur den garantierten Anspruch, das du dieses Geld (10€) ausgeben kannst.
Gegen wen soll dieser Anspruch gerichtet sein? Gegen die Ausgabstelle des Papiers (BB/EZB) jedenfalls nicht.
Und auf was soll der Anspruch lauten? Kein Einzelhändler ist verpflichtet, dir Sachen zu verkaufen (Vertragsfreiheit). Auch gibt es keinen Anspruch auf konkrete Güter. Auch keinen Anspruch auf konkrete Merkmale oder konkrete Preise.
Soetwas würde man wohl überhaupt nicht als "Anspruch" bezeichnen.
Und das ist falsch.
Der Händler hat nur eine eingeschränkte Vertragsfreiheit und eingeschränktes Hausrecht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverbot
https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz
Mit dem Eröffnen eines Laden muss du jedem alles Verkaufen unter gewissen Rahmenbedingungen. (z.B. Preisauszeichnungspflicht, haushaltübliche Mengen)
Dieser Anspruch folgt aber nicht aus dem Umstand, dass der potenzielle Käufer Eigentümer der Banknote ist und nur darüber streiten wir hier.