mz4 schrieb am 16.04.2017 16:21:
EhNickma schrieb am 16.04.2017 15:54:
mz4 schrieb am 16.04.2017 15:19:
EhNickma schrieb am 16.04.2017 14:47:
mz4 schrieb am 16.04.2017 14:40:
Ein 10-Euro-Schein ist zwar Geld aber keine Schuld, sondern (auch) ein Mittel zur Tilgung von Schulden.
Nur eine besondere Art von Verbindlichkeiten ("Schuld"), nämlich bestimmte Passivposten von Banken, sind Geld dar. Es handelt sich um so genanntes Buchgeld.
Falsch, es ist ein Schuldschein des Staates, deswegen ist er ja auch gesetzliches Zahlungsmittel.
Formal sind die Banknoten als Passivposten bei der Bundesbank (BB) gebucht. Sie stellen aber keine Schuld i.e.S. dar. Es gibt schlicht keinen einforderbaren Tauschgegenstand, den die BB herausrücken müsste, wenn du zu ihr gehst, und die Einlösung der auf der Banknote vermeintlich festgehaltenen Forderung forderst.
Nein, du kannst dein Geld jederzeit ausgeben (Einlösen der Schuld), oder gegen andere Währungen tauschen.
Du schreibst "Nein", begründest aber nicht, was an meiner Behauptung "Es gibt schlicht keinen einforderbaren Tauschgegenstand, den die BB herausrücken müsste, wenn du zu ihr gehst, und die Einlösung der auf der Banknote vermeintlich festgehaltenen Forderung forderst." falsch ist.
Das Wesen einer Forderung ist, dass ich dem Schulder gegenüber die Herausgabe einer bestimmten Sache verlangen kann. Welche bestimmte Sache soll ich von der BB verlangen können? Ich sehe keine.
Die Forderung ist 10€. Nicht mehr und nicht weniger.