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  • EhNickma

mehr als 1000 Beiträge seit 21.10.2015

Re: Die Gleichung stimmt nicht

mz4 schrieb am 16.04.2017 17:16:

EhNickma schrieb am 16.04.2017 16:56:

mz4 schrieb am 16.04.2017 16:41:

EhNickma schrieb am 16.04.2017 16:30:

mz4 schrieb am 16.04.2017 16:27:

von Braun schrieb am 16.04.2017 16:16:

EhNickma schrieb am 16.04.2017 16:07:

Nein, er hat Guthaben von 10 Euro.
Das Geld ist ein Schuldschein von der EZB an den Inhaber.

verstehe ich nicht ...
Wenn ich mir 10 Euro (in Bar) ausleihe, habe ich doch Schulden? Wie kann das dann Guthaben sein?

Du hast einen 10-€-Schein (Guthaben) und eine Rückgabeverpflichtung (Verbindlichkeit).

Aber das ist nicht der Weg, wie der Arbeiter sein Geld bekommt. Der Arbeiter verkauft seine Arbeitskraft und bekommt dafür den 10-€-Schein ohne gleichzeitig eine Verbindlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber aufzubauen.

Falsch, der Arbeit(nehmer /geber) verpflichtet sich eine Arbeit dafür zu erledigen.

Nicht bei Arbeitnehmern: Der Arbeitnehmer schuldet keinen Erfolg [1], sondern – wie beim Sklaven – die Überlassung der körperlichen und/oder geistigen Kräfte unter die betriebliche Kommandogewalt.

Ja das ist richtig, und wieviel du dafür erhältst ist Verhandlungssache, also eine Glaubensfrage.

Was genau meinst du mit "Glauben" in "Glaubensfrage"? Möchtest du damit zum Ausdruck bringen, dass unsicher ist, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber zahlungsfähig ist? Oder dass am Anfang des Monats nicht sicher ist, wieviel die Tankfüllung am Ende des Monats kosten wird?

Oder meinst du damit etwas anderes?

Die Höhe deines Gehaltes ist Glaubenssache und wird zwischen dir und deinen Arbeitgeber immer neu ausgehandelt.
Es hat nichts mit erkennbaren Fakten zu tun. (Arbeitsmenge, Arbeitsleistung etc.)

Dafür bezahlt ihn der Käufer mit einer Forderung die tauscht du dann bei seiner Bank gegen Geld oder eine Forderung deiner Bank ein.

Am Ende hat der Arbeitnehmer einen 10-€-Schein in der Hand. Gegen wen genau hat der Arbeitnehmer dann noch eine Forderung?

[1] http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abwicklung/minderleister.html

Gegen den Staat, also uns alle, und zwar 10€.

Das schlägt den Fehlerrekord in einem einzelnen Satz ("Daran ist soviel falsch, ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll"):

1. "Der Staat", hier die Bundesrepublik Deutschland, ist eine von der Bundesregierung vertretene rechtsfähige juristische Person. Die Person kann vor Zivilgerichten verklagt weden.

2. "Wir alle" sind nicht unter diesem Namen prozessfähig.

3. Ein Geldschein konstituiert weder gegen "Den Staat" (1.) noch gegen "Uns alle" (2.) einen einklagbaren Anspruch.

4. Es ist auch nicht klar, was vom Beklagten als Herausgaben gefordert weden könnte.

Du hast dein Recht, 10€ auszugeben. Das ist jederzeit verbrieft.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (16.04.2017 17:44).

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