Stephan Geue schrieb am 16.04.2017 18:43:
Aber Vereinbarungen über die zeitweilige Überlassung von Geld/Guthaben erzeugen zusätzlich zu dieser Überlassung ein Paar aus Guthaben und Schuld. Und dann bleibt nach Rückzahlung der ursprünglichen Schuld noch die Zinsschuld (und das Zinsguthaben),
Genauso wie wenn du dir im Restaurant ein Essen bestellst und es aufißt. Danach besteht ebenfalls ein ein Paar aus Guthaben und Schulden. Ist das dort ebenfalls ein Problem?
und mancher sieht dies als Gegenbeweis zum so genannten Nullsummenspiel.
Ja, wenn man mitten im Spiel aufhört, dann sieht das so aus.
Bisher hat der Kreditnehmer eine Dienstleistung des Kreditgebers in Anspruch genommen. Welche Dienstleistung hat der Kreditnehmer dem Kreditgeber gegenüber erbracht?
Geld ist ja lediglich eine Vereinfachung bzw. Abstraktion des Tauschhandels, welches ja wohl unzweifelhaft ein Nullsummenspiel ist. Wenn man bei einer Tausch-Transaktion aber plötzlich nur die eine Waren/Dienstleistungsübergabe (A gibt B Ware M) betrachtet und den zweiten Teil (B gibt A Ware N) wegläßt, dann bleibt natürlich ein Paar aus Schulden und Guthaben. Funktioniert Tauschhandel also nicht?