geranios schrieb am 17.04.2017 16:50:
Du hast einen Anspruch von 10 EUR gegen den Rest der Gesellschaft, nicht gegen eine Spezialinstitution.
Das, was zu "Anspruch" nennst, ist keiner. Den "Rest der Gesellschaft" kannst du nicht vor Gericht verklagen, dir – was denn eigentlich? – im Tausch gegen bedrucktes Papier herauszugeben.
Oder noch einfacher zum Mitdenken: Dein Geldschein ist ein Schuldschein von ALLEN Menschen.
Meine Unterschrift steht nicht auf deinem Euro-Schein. Warum willst du (und andere hier) so eine einfache Sache wie Geld in quasi-juristischen Begriffen (Schuldschein, Anspruch) verfabeln, die du anscheinend noch nicht einmal verstanden hast?