Nein, Buchgeld ist kein Geld. Man kann die Annahme von Buchgeld verweigern. Und deshalb wirkt es nicht automatisch schuldenbefreiend. Geld ist das was der Gesetzgeber als gesetzliches Zahlungsmittel definiert. Und das sind Banknoten, die von der Bundesbank herausgegeben werden. Nicht mehr und nicht weniger.
MfG