Ansicht umschalten
Avatar von Duesseldorfer
  • Duesseldorfer

mehr als 1000 Beiträge seit 19.09.2006

Re: Zwischen parken und verleihen ist ein Unterschied.

brokenlink schrieb am 16.04.2017 08:24:

> Wenn ich mein Auto verleihe, dann will auch dafür Geld sehen.

Dann ist es keine Leihe. Leihe ist immer unentgeltlich -> § 598 BGB

> Wenn ich das Geld in ein Bankschließfach parke, dann muss ich dafür auch bezahlen.

Wenn ich z.B. Eier im Bankschließfach habe aber auch.

Gruß
D.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten