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mehr als 1000 Beiträge seit 02.09.2003

Fehlende Haftgründe

Haftgründe sind besonders Verdunkelungs-, Flucht- und Wiederholungsgefahr.

Zumindest letzteres scheint gegeben, wenn schon die Angehörigen den Mann in die Psychiatrie geben wollen.

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