Haftgründe sind besonders Verdunkelungs-, Flucht- und Wiederholungsgefahr.
Zumindest letzteres scheint gegeben, wenn schon die Angehörigen den Mann in die Psychiatrie geben wollen.
Haftgründe sind besonders Verdunkelungs-, Flucht- und Wiederholungsgefahr.
Zumindest letzteres scheint gegeben, wenn schon die Angehörigen den Mann in die Psychiatrie geben wollen.