Stephan Schleim schrieb am 12.03.2022 11:57:
In Ruhe gelassen werden. Die persönliche Freiheit hat Verfassungsrang, Herr Schleim.
Ja – und der Lebensschutz auch.
Mitnichten. Es gibt einen Schutz vor Übergriff des Staats.
Die körperliche Unversehrtheit heißt übersetzt: wenn ich mich ritze ist das Ok. Wenn der Staat mich ritzt verstößt er gegen die Verfassung.