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  • wolfdieter

mehr als 1000 Beiträge seit 24.04.2005

Dicker fetter Irrtum, Herr Schleim!

Stephan Schleim schrieb am 12.03.2022 11:57:

In Ruhe gelassen werden. Die persönliche Freiheit hat Verfassungsrang, Herr Schleim.

Ja – und der Lebensschutz auch.

Mitnichten. Es gibt einen Schutz vor Übergriff des Staats.

Die körperliche Unversehrtheit heißt übersetzt: wenn ich mich ritze ist das Ok. Wenn der Staat mich ritzt verstößt er gegen die Verfassung.

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