Herr Schleim, Verfassungsrang hat der Schutz des Menschlichen Lebens vor Gewalt!
Beispielsweise ist die Abtreibung in Deutschland – entgegen landläufiger Meinung – keineswegs erlaubt, denn dort wird ein menschliches Wesen – der Fötus – durch äußere Gewalt umgebracht.
Das Verfassungsgericht hat seinerzeit salomonisch nicht das Verbot abgeschafft! Sondern nur die Strafbarkeit unter bestimmten Voraussetzungen!
Dringende Bitte, das nicht zu verwechseln mit Ermächtigung des Staats, mir in meine Gesundheit reinzuquatschen. Danke für die Aufmerksamkeit.