Stephan Schleim schrieb am 12.03.2022 11:57:
wolfdieter schrieb am 12.03.2022 11:50:
In Ruhe gelassen werden. Die persönliche Freiheit hat Verfassungsrang, Herr Schleim.
Ja – und der Lebensschutz auch.
Grobe, sinnentstellende Vereinfachung.
Absicht?
Dazu dies:
„Wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig", hat Wolfgang Schäuble (CDU) im Interview mit dem Berliner „Tagesspiegel“ festgehalten.
In der Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Gesundheit und anderen Grundrechtspositionen dürfe, wie Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble zutreffend postuliert habe, das Recht auf Gesundheit nicht absolut gesetzt werden, so Strobl. Fraglos habe der Lebensschutz einen „sehr hohen Verfassungsrang“ – es sei aber weltfremd, beispielsweise den Straßenverkehr so weit zu reglementieren, dass jegliche Gefahr für Gesundheit und Leben ausgeschlossen sei.
Der totale Lebensschutz hat keinen Verfassungsrang. Hier wird das Grundgesetz, als Basis des Amtseides, eindimensional interpretiert. Ein Alltag, in dem sich alles einem einzigen Ziel unterzuordnen hat, eben dem Erhalt des Lebens um jeden Preis, kann gar nicht demokratisch gestaltet werden.
Ist jemand, der einen Alltag fordert, in dem sich alles einem einzigen Ziel unterzuordnen hat (nämlich dem Erhalt des Lebens um jeden Preis) demzufolge ein Verfassungsfeind?
Völlig zu Recht wird deshalb darauf hingewiesen, dass eine abwägungsblinde Verabsolutierung des Lebensschutzes, eine Politik der maximalen Bekämpfung des Corona-Virus um jeden Preis, grundrechtlich nicht der richtige Weg sein kann (so Uwe Volkmann in einem FAZ-Beitrag vom 1.4.2020).
Der grundrechtliche Lebensschutz ist in ein Verhältnis zu setzen zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, zu anderen grundrechtlich geschützten Freiheiten und zu sonstigen Gütern von Verfassungsrang. Unverfügbar ist allein die Menschenwürde. Das höchste Gut, auf das sich die politische Gemeinschaft verpflichtet hat, ist deshalb nicht das Leben, sondern – wie es Uwe Volkmann formuliert – das „Leben in Würde“.