Stephan Schleim schrieb am 12.03.2022 11:57:
In Ruhe gelassen werden. Die persönliche Freiheit hat Verfassungsrang, Herr Schleim.
Ja – und der Lebensschutz auch.
Das ist Quatsch! Lies mal Artikel 2 genau:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Du hast ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, aber keine Pflicht dazu. Schon die Prohibition in den USA in den 20ern des letzten Jahrhunderts hat gezeigt, dass Du keinen Gesundheitsschutz gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzen kannst. Wer Alkohol trinken wollte, fand auch einen Weg, dieses zu tun.
Genauso wenig kannst Du erreichen, dass Menschen auf Tattoos oder Piercings verzichten, Alkohol trinken, Rauchen oder illegale Drogen konsumieren. Geschweige denn zu viel und das falsche zu essen.
Der Deutsche Staat hat inzwischen sogar eingesehen, dass er Menschen, nicht das Leben verlängern darf, wenn diese das nicht wollen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (12.03.2022 16:00).