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  • Berthold Bricht

mehr als 1000 Beiträge seit 27.01.2006

Wieder eine neue Wortschöpfung

"Übergewinn": Der vom Staat für Unternehmen festgelegte Betrag über dem erzielten, sprich genehmigten, Gewinn. Echt jetzt? Für wen soll das gelten? Wie soll die Festlegung erfolgen? Wann werden die Einzelsteuerbescheide für die "Übergewinne" vom FA ausgestellt, beziehungsweise wann erfolgt die "Gewinnbetragsfestlegung"?

Dies veranschaulicht lediglich die Monströsität dieses Szenarios. Praktisch undurchführbar und wenn doch, dann mit erheblichen Auswirkungen.

Dabei wäre es so einfach: Steuersenkung! Mineralölsteuer, Umweltsteuern, Mehrschweinsteuer einfach mal runter. Jetzt! Geht nicht? Wenn sogar Polen das schafft:
https://www.rnd.de/wirtschaft/polen-senkt-mehrwertsteuer-tanktourismus-an-der-grenze-zu-deutschland-steigt-8b5971cc-77b6-4486-9133-1f47c9eba5cd.html

Nur, warum werden unsere Politiker alles tun, nur das nicht? Hm........

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