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Avatar von der_kleine_techniker
  • der_kleine_techniker

mehr als 1000 Beiträge seit 23.09.2004

Im umfriedeten Gebiet ruht die Jagd, aber sie ist nicht verboten

Also kann man der Fallenjagd nachgehen entsprechend den Landesgesetzen.

Die Jagd mit der Schusswaffe ist wegen den Projekteilreichweite und -energie zumeist nicht möglich.

Auch weiterhin sollte von der Jägerschaft Tollwutköder ausgebracht werden, mit Tollwut ist nicht zu spaßen. Und ein Merksatz für die unbedarften Stadtkinder. Wenn ein Fuchs auf dich zukommt und nicht flieht, dann renn um dein Leben. Tollwut verändert das Verhalten der Tiere und es muß sich nicht um ein angefüttertes Tier handeln, sondern kann auch krank sein. Und Tollwutbiss = Tod oder sehr schwer geschädigt, sofern man nicht geimpft ist.

Die Bogen- oder Armbrustjagd ist in Deutschland verboten, aber im Stadtgebiet wäre das ein guter Ansatz, zumindestens den Schwarzkittel in den Griff zu bekommen.

Nabu sollte man nicht als erste Quelle verwenden, wenn es um das Jagdrecht geht. Jede Landesjägerschaft gibt genauere Auskunft.

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